§ 44a AufenthV Gebühren für die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. An Gebühren sind zu erheben 109 Euro.