§ 91e AufenthG
Gemeinsame Vorschriften zu innergemeinschaftlichen Datenübermittlungen
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Im Sinne der §§ 91c bis 91g sind
- 1.
- Personalien: Namen, insbesondere Familienname, Geburtsname, Vornamen und früher geführte Namen, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten und Wohnanschrift im Inland,
- 2.
- Angaben zum Identitäts- und Reisedokument: Art, Nummer, ausgebende Stelle, Ausstellungsdatum und Gültigkeitsdauer.
Suchhilfen: innergemeinschaftliche Datenübermittlung, Personaldaten an EU‑Behörden übermitteln, Ausweis‑ und Passdaten weitergeben, Datenweitergabe im EU‑Binnenmarkt, geben