§ 6 AufbhV 2021 Liquidität des Fonds ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Die Liquidität des Fonds ist durch den Bund auf seine Kosten sicherzustellen.