§ 1 AufbhG Errichtung des Fonds ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Es wird ein nationaler Fonds „Aufbauhilfe“ als Sondervermögen des Bundes errichtet.