§ 6 AufbhEG 2021

Wirtschaftsplan und Haushaltsrecht

📖

Alle Einnahmen und Ausgaben des Fonds werden in einem Wirtschaftsplan veranschlagt. Der Wirtschaftsplan ist in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen. Er wird für das Wirtschaftsjahr 2021 als Anlage zu der nach § 2 Absatz 4 zu erlassenden Rechtsverordnung veröffentlicht. Ab dem Haushaltsjahr 2022 wird er zusammen mit dem Haushaltsgesetz festgestellt und als Anlage zum Bundeshaushaltsplan veröffentlicht.

Suchhilfen: Haushaltsplan veröffentlichen, Einnahmen ausgleichen, Ausgaben planen, Fondsbudget festlegen, Haushaltsjahr bestimmen, Bundeshaushaltsplan Anlage, Finanzplan Fonds, öffentlichen, nahmen, gleichen, gaben, stimmen