§ 2 AtZüV
Kategorien der Zuverlässigkeitsüberprüfung
Dem Umfang der Zugangsberechtigung oder der Verantwortung entsprechend wird nach Maßgabe des § 5
- 1.
- eine umfassende Zuverlässigkeitsüberprüfung (Kategorie 1),
- 2.
- eine erweiterte Zuverlässigkeitsüberprüfung (Kategorie 2) oder
- 3.
- eine einfache Zuverlässigkeitsüberprüfung (Kategorie 3)
↗ Diese Vorschrift anderswo
- gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung
- dejure.org – Rechtsprechung & Literatur
- buzer.de – Änderungshistorie
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