§ 2 AtVfV
Form und Inhalt des Antrags
(1) Der Antrag ist bei der Genehmigungsbehörde schriftlich zu stellen.
(2) Der Antrag muß enthalten
- 1.
- die Angabe des Namens und des Wohnsitzes oder des Sitzes des Antragstellers,
- 2.
- die Angabe, ob eine Genehmigung oder ein Vorbescheid beantragt wird,
- 3.
- die Angabe des Standortes und Angaben über Art und Umfang der Anlage.
↗ Diese Vorschrift anderswo
- gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung
- dejure.org – Rechtsprechung & Literatur
- buzer.de – Änderungshistorie
Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich.
Suchhilfen: Genehmigungsantrag, Antragsinhalt, Antragsformular, schriftlicher Antrag, Antrag Standort, Antrag Genehmigung