§ 19a AtVfV
Raumverträglichkeitsprüfung und Genehmigungsverfahren
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Die Genehmigungsbehörde hat die bei der Raumverträglichkeitsprüfung nach § 15 des Raumordnungsgesetzes überschlägig geprüften Auswirkungen eines UVP-pflichtigen Vorhabens auf die Umwelt nach Maßgabe des § 14a Absatz 2 bei der Entscheidung über den Antrag zu berücksichtigen.
Suchhilfen: Genehmigungsverfahren, Umweltprüfung bei Bauvorhaben, Raumplanung Genehmigung, Projektumweltprüfung, weltprüfung