§ 23a AtG Zuständigkeit des Bundesverwaltungsamtes ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Das Bundesverwaltungsamt ist für Entscheidungen nach den §§ 9d bis 9g zuständig.