§ 88a AsylG Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Von der in § 60 getroffenen Regelung kann durch Landesrecht nicht abgewichen werden.