§ 3 ArbZG

Arbeitszeit der Arbeitnehmer

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Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Suchhilfen: tägliche Arbeitszeit begrenzen, maximale Arbeitszeit pro Tag, Überstunden zulässig, Durchschnittliche Arbeitszeit berechnen, Arbeitszeit auf zehn Stunden verlängern, Arbeitszeit 8‑Stunden‑Grenze, grenzen, rechnen