§ 7 APAstErG
Auflösung der Abschlussprüferaufsichtskommission
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Die Abschlussprüferaufsichtskommission ist aufgelöst. Die amtierenden Mitglieder der Abschlussprüferaufsichtskommission sind abberufen.
Auflösung der Abschlussprüferaufsichtskommission
Die Abschlussprüferaufsichtskommission ist aufgelöst. Die amtierenden Mitglieder der Abschlussprüferaufsichtskommission sind abberufen.