§ 40 AO
Gesetz- oder sittenwidriges Handeln
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Für die Besteuerung ist es unerheblich, ob ein Verhalten, das den Tatbestand eines Steuergesetzes ganz oder zum Teil erfüllt, gegen ein gesetzliches Gebot oder Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt.
Suchhilfen: gesetzeswidriges Handeln, sittenwidriges Handeln, Steuerhinterziehung, Steuerumgehung, unzulässige Steuergestaltung, Steuerrechtliche Sittenwidrigkeit, Verstoß gegen Steuervorschriften, Steuerliche Rechtswidrigkeit