§ 333 AO

Festsetzung der Zwangsmittel

📖

Wird die Verpflichtung innerhalb der Frist, die in der Androhung bestimmt ist, nicht erfüllt oder handelt der Pflichtige der Verpflichtung zuwider, so setzt die Finanzbehörde das Zwangsmittel fest.

Suchhilfen: Pfändung anordnen, Zwangsvollstreckung einleiten, Zwangsmaßnahme bestimmen, Zwangsverwaltung einsetzen, Zwangsmaßnahme festlegen, Zwangsmaßnahme erlassen, ordnen, leiten, stimmen, setzen, lassen