§ 277 AO

Vollstreckung

📖

Solange nicht über den Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung unanfechtbar entschieden ist, dürfen Vollstreckungsmaßnahmen nur soweit durchgeführt werden, als dies zur Sicherung des Anspruchs erforderlich ist.

Suchhilfen: Vollstreckungsmaßnahmen begrenzen, Anspruch sichern, Vollstreckung nur nötig, Vollstreckungsmaßnahme zulässig, Vollstreckung einschränken, Vollstreckungsrecht beschränken, Vollstreckungsumfang reduzieren, grenzen, schränken