§ 113 AO

Auswahl der Behörde

Kommen für die Amtshilfe mehrere Behörden in Betracht, so soll nach Möglichkeit eine Behörde der untersten Verwaltungsstufe des Verwaltungszweigs ersucht werden, dem die ersuchende Finanzbehörde angehört.

Suchhilfen: zuständige Finanzbehörde wählen, unterste Verwaltungsbehörde ermitteln, Finanzamt Unterstützung anfordern, Verwaltungszweig auswählen, Behörde für Amtshilfe bestimmen, Finanzbehörde kontaktieren, stützung, stimmen