§ 1 AntiDopG
Zweck des Gesetzes
📖
↗ Links
Dieses Gesetz dient der Bekämpfung des Einsatzes von Dopingmitteln und Dopingmethoden im Sport, um die Gesundheit der Sportlerinnen und Sportler zu schützen, die Fairness und Chancengleichheit bei Sportwettbewerben zu sichern und damit zur Erhaltung der Integrität des Sports beizutragen.
Suchhilfen: Doping im Sport verhindern, Dopingmittel verbieten, Gesundheitsschutz von Sportlern, Fairness im Sportwettbewerb, Chancengleichheit beim Sport, Integrität des Sports sichern, Dopingmethoden bekämpfen, Sportliche Gleichheit gewährleisten, bieten, kämpfen