§ 7 AnpflEigentG

Verhältnis zu anderen Bestimmungen

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Ansprüche nach diesem Gesetz können nicht geltend gemacht werden, soweit ein Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz oder ein Verfahren zur Feststellung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse nach Abschnitt 8 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes angeordnet ist.

Suchhilfen: Anspruchsausschluss bei Flurbereinigung, Eigentumsumordnung Verfahren, Landwirtschaftsanpassung Rechtsfolge, Neuregelung Eigentumsverhältnisse, Vorrangiges Flurbereinigungsverfahren, Anpflanzungsrecht Ausschlussklausel, fahren