§ 12 AMPreisV – Inkrafttreten, abgelöste Vorschriften
(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1981 in Kraft.
(2) (Aufhebungsvorschriften)
Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte AMPreisV, nicht nur diese Vorschrift):
Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 9.6.2026 I Nr. 173
Änderung durch Art. 3a G v. 26.6.2026 I Nr. 195 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
⚠ Hinweis: Eine bereits verkündete Änderung ist im angezeigten Text möglicherweise noch nicht eingearbeitet. Maßgeblich ist die Fassung im Bundesgesetzblatt.
Datenstand (gesetze-im-internet.de): 2. Juli 2026