§ 12 AMPreisV – Inkrafttreten, abgelöste Vorschriften

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(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1981 in Kraft.

(2) (Aufhebungsvorschriften)

Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte AMPreisV, nicht nur diese Vorschrift):

Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 9.6.2026 I Nr. 173

Änderung durch Art. 3a G v. 26.6.2026 I Nr. 195 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet

⚠ Hinweis: Eine bereits verkündete Änderung ist im angezeigten Text möglicherweise noch nicht eingearbeitet. Maßgeblich ist die Fassung im Bundesgesetzblatt.

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 2. Juli 2026