Gesetz über Altschuldenhilfen für Kommunale Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und private Vermieter in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
Zuletzt geändert durch Art. 6 V v. 19.6.2020 I 1328
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Inhalt
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Erster Teil Allgemeine Grundsätze
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Dritter Teil Gewährung einer Zinshilfe
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Vierter Teil Verfahrens- und Schlußvorschriften