§ 2 AltgAATVDBest ☆ 📖 🔍 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Das amtliche Formblatt ist bei den Ausgleichsämtern der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) oder der Staatsbank Berlin erhältlich. Datenstand (gesetze-im-internet.de): 6. Mai 2026