§ 42 AktG

Einpersonen-Gesellschaft

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Gehören alle Aktien allein oder neben der Gesellschaft einem Aktionär, ist unverzüglich eine entsprechende Mitteilung unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort des alleinigen Aktionärs zum Handelsregister einzureichen.

Suchhilfen: Einpersonengesellschaft melden, Einzelaktionär Handelsregister, Alleiniger Aktionär melden, Aktieninhaber eintragen, Gesellschaftermeldung Handelsregister, Einpersonengesellschaft Registrierung, Einzelaktionär Meldungspflicht, Aktien alleiniger Eigentümer, tragen