§ 31 AgrStatG

Erhebungsart und Erhebungsmerkmale

📖

(1) Die Strukturerhebung der Forstbetriebe wird allgemein durchgeführt.

(2) Erhebungsmerkmale der Strukturerhebung der Forstbetriebe sind:
1.
der Betriebssitz unter Angabe der Lagekoordinaten,
2.
die Rechtsform des Betriebes,
3.
die Waldfläche.

Fußnoten

(+++ § 31: Zur Anwendung vgl. § 33 Abs. 2 +++)

Suchhilfen: Forsterhebung, Betriebssitz melden, Waldfläche erfassen, Strukturerhebung Forstbetrieb, Forstbetriebsdaten sammeln, Erhebungsmerkmale Forst, Koordinaten des Betriebssitzes, Rechtsform des Forstbetriebs, fassen