§ 17a AgrStatG
Erhebungseinheiten
Erhebungseinheiten der Strauchbeerenerhebung sind die Betriebe nach § 91 Absatz 1 mit Strauchbeerenflächen von mindestens 0,5 Hektar im Freiland oder mindestens 0,1 Hektar unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen.
Suchhilfen: Erhebungseinheit Strauchbeeren, Betrieb mit Strauchbeerenfläche, Strauchbeerenfläche melden, Strauchbeeren‑Statistik