§ 33 AgrarOLkG
Aufschiebende Wirkung
📖
↗ Links
Die Klage gegen eine Verfügung der Durchsetzungsbehörde hat keine aufschiebende Wirkung.
Aufschiebende Wirkung
Die Klage gegen eine Verfügung der Durchsetzungsbehörde hat keine aufschiebende Wirkung.