§ 3 AGMahnVordrV
Vordrucke zur Übermittlung als elektronisches Dokument
📖
↗ Links
Die Länder können Anpassungen an den in den Anlagen bestimmten Vordrucken zulassen, die es, ohne den Inhalt wesentlich zu verändern oder dessen Verständnis zu erschweren, erleichtern, die Vordrucke elektronisch auszufüllen und bei Gericht als elektronisches Dokument gemäß § 46c des Arbeitsgerichtsgesetzes einzureichen.
Suchhilfen: Vordruck online ausfüllen, Arbeitsgericht digitale Formulare, Mahnformular per Email senden, elektronische Mahnung einreichen, Online-Formular für Mahnverfahren, füllen, reichen