§ 6h AEG
Unterrichtung der Europäischen Kommission
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Wenn eine Genehmigungsbehörde einem Eisenbahnverkehrsunternehmen eine Unternehmensgenehmigung erteilt, widerruft oder ändert, unterrichtet sie unverzüglich die Europäische Eisenbahnagentur und die anderen inländischen Genehmigungsbehörden. Die Genehmigungsbehörden der Länder leiten ihre Unterrichtung an die Europäische Eisenbahnagentur über das Eisenbahn-Bundesamt.
Suchhilfen: Eisenbahn Genehmigung melden, Unternehmensgenehmigung ändern melden, EU Eisenbahnagentur informieren, Betriebsgenehmigung unterrichten, Verkehrsgenehmigung melden, Eisenbahnbehörde Meldung, Genehmigungsänderung melden, Eisenbahnunternehmen Lizenz informieren, nehmensgenehmigung, triebsgenehmigung, richten, kehrsgenehmigung