§ 32 AEG

Teilnahme am Eisenbahnbetrieb durch Wagenhalter

📖

Für Wagenhalter gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die Vorschriften für nichtöffentliche Eisenbahnverkehrsunternehmen entsprechend, soweit sie die Eisenbahnaufsicht betreffen.

Suchhilfen: Wagenhalter Eisenbahn, Betriebserlaubnis Zug, Eisenbahn Aufsichtspflicht, Fahrzeugzulassung Eisenbahn, Betriebsgenehmigung Schienenfahrzeug, Eisenbahnbetrieb Teilnahme, triebsgenehmigung