§ 6g AEG Sonderregelung ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Die Vorschriften der §§ 6a bis 6f finden auf die Deutsche Bundesbahn sowie auf Eisenbahnen, die nicht dem öffentlichen Verkehr dienen, keine Anwendung.