§ 5 AdVermiStAnKoV

Gebühren

📖
Führen staatliche Adoptionsvermittlungsstellen das Adoptionsvermittlungsverfahren durch, sind folgende Gebühren zu erheben:
1.
für eine Eignungsprüfung nach § 7b Absatz 1 des Adoptionsvermittlungsgesetzes 1 300 Euro,
2.
für die Durchführung eines internationalen Adoptionsvermittlungsverfahrens einschließlich einer länderspezifischen Eignungsprüfung nach § 7c Absatz 1 des Adoptionsvermittlungsgesetzes 1 200 Euro.

Suchhilfen: Adoptionsgebühr, Eignungsprüfung Kosten, internationale Adoption Gebühren, Adoptionsvermittlung Kosten, Gebühr für Adoption, Kosten Adoptionverfahren, Adoptionsgebühren Übersicht