§ 9b AdVermiG
Örtliche Adoptionsvermittlungsstelle; Pflichtaufgaben
📖
↗ Links
Die Jugendämter haben die Wahrnehmung der Aufgaben nach den §§ 7, 7a, 7b, 8a, 8b, 9 und 9a für ihren jeweiligen Bereich sicherzustellen. Für die Adoptionsbewerber und die Annehmenden richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach ihrem gewöhnlichen Aufenthalt.
Suchhilfen: Adoptionsvermittlung, Adoptionsstelle finden, Adoptionsberatung, Adoptionsverfahren Zuständigkeit, Adoptionsbewerber Ansprechpartner, Adoptionsvermittlung Aufgaben, Adoptionsvermittlung örtlich, Adoptionsvermittlung Jugendamt, gaben