§ 1 AdKG

Name, Sitz, Rechtsform

Unter dem Namen "Akademie der Künste" wird mit Sitz in Berlin eine bundesunmittelbare, rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet. Die Akademie der Künste verwaltet sich selbst.

Suchhilfen: Körperschaft öffentlichen Rechts gründen, Name einer Körperschaft festlegen, Sitz einer Körperschaft bestimmen, Rechtsform öffentliches Recht wählen, Selbstverwaltung einer Körperschaft, Akademie der Künste Rechtsstatus, Öffentliche Körperschaft Satzung, stimmen