§ 1 AbwAG

Grundsatz

Für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer im Sinne von § 3 Nummer 1 bis 3 des Wasserhaushaltsgesetzes ist eine Abgabe zu entrichten (Abwasserabgabe). Sie wird durch die Länder erhoben.

Suchhilfen: Abwasserabgabe zahlen, Abwassergebühr, Gewässerbelastung, Abwasserentsorgungskosten, Abwasserabgabepflicht, Abwasserabgabe erheben, wasserentsorgungskosten, heben