§ 2 AbschlagsV
Betroffene Verträge
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Diese Verordnung ist auch auf zwischen dem 1. Mai 2000 und dem 29. Mai 2001 abgeschlossene Verträge anzuwenden. Dies gilt nicht, soweit zwischen den Vertragsparteien ein rechtskräftiges Urteil ergangen oder ein verbindlich gewordener Vergleich abgeschlossen worden ist.
Suchhilfen: Vertrag ohne Urteil, Vertrag ohne Vergleich, Rückwirkende Verordnung, Vertragsanwendung nach Datum, Vertrag mit rechtskräftigem Urteil, Vertrag mit verbindlichem Vergleich, ordnung, tragsanwendung