§ 5 ÜblG 1
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Besatzungskosten und Auftragsausgaben (§ 1 Abs. 1 Ziff. 1) sind die Aufwendungen für Zweckbestimmungen, die in dem der Bundesregierung vom Rat der Alliierten Hohen Kommission zugeleiteten Haushalt für die Besatzungskosten und Auftragsausgaben vorgesehen sind.
Suchhilfen: Kosten der Besatzung, Aufwendungen für Besatzung, Alliierte Besatzungsaufwand, Haushaltsmittel für Besatzung, Aufgabenfinanzierung der Besatzung, satzung, wendungen, gabenfinanzierung