§ 17 ÄApprO 2002
Ladung zu den Prüfungsterminen
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Die Ladung zur schriftlichen Prüfung wird dem Prüfling spätestens sieben, die Ladung zur mündlich-praktischen Prüfung spätestens fünf Kalendertage vor dem Prüfungstermin zugestellt.
Suchhilfen: Prüfungsladung, schriftliche Prüfung Ladung, mündlich‑praktische Prüfung Einladung, Frist für Prüfungsladung, Prüfungsbenachrichtigung